Ratgeber Kindersitze: Vorschriften, Gesetze und Empfehlungen | Reifen-online.ch

Ratgeber Kindersitze: Vorschriften, Gesetze und Empfehlungen

Damit ein Kindersitz optimal zu einem Kind passt, muss das gewählte Modell exakt auf das Alter, das Gewicht und die Größe des Kindes abgestimmt sein. Aus diesem Grund existieren genormte Kindersitz-Gruppen. Leider jedoch werden nicht alle Aspekte, die bei der Produktwahl zu berücksichtigen sind, innerhalb dieser Normgruppen abgebildet. Welche weiteren Vorschriften für Kindersitze gelten und was Sie beim Kauf unbedingt beachten sollten, erfahren Sie hier.

Kindersitzbefestigung im Pkw
Nur ein passender und hochwertiger Kindersitz kann ein Kind optimal schützen.

Laut geltender Straßenverkehrsordnung ist für Kinder bis 12 Jahre (Österreich: 14 Jahre) und einer Körpergröße bis 150 Zentimeter die Nutzung eines Kindersitzes vorgeschrieben. Der Gesetzestext für Deutschland lautet wie folgt:

„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden.“ (StVO, § 21, Absatz 1a)

Das bedeutet:

Ist ein Kind schon vor Beendigung des 12. Lebensjahres (also vor dem 12. Geburtstag) größer als 150 Zentimeter, muss kein Kindersitz mehr verwendet werden.

Sofern das Kind mit 12 Jahren die geforderte Körpergröße noch nicht erreicht hat, ist ein Kindersitz zwar nicht mehr vorgeschrieben, Experten allerdings empfehlen die Verwendung einer Sitzerhöhung, bis die Größe des Kindes einen vorschriftsmäßigen Verlauf des Fahrzeuggurtes zulässt.

Normgruppen von Kindersitzen

Um für die Passgenauigkeit aller Kindersitze exakte Vorschriften zu definieren, existieren genormte Kindersitz-Gruppen. Diese sind nach dem Gewicht eines Kindes festgelegt. Gleichzeitig sind jedoch auch das Alter und die Körpergröße bei der Wahl eines passenden Sitzes ausschlaggebend. Welche Gewichtsklassen innerhalb der Normgruppen unterschieden werden und wie die zugehörigen Alters- und Größen-Empfehlungen lauten, zeigt die folgende Tabelle.

Kindersitz-Gruppe * Gewicht des Kindes Alter des Kindes Körpergröße des Kindes Ausrichtung des Sitzes
Normgruppe 0 0 bis 10 kg 0 bis 12 Monate bis 75 cm gegen Fahrtrichtung
Normgruppe 0+ 0 bis 13 kg 0 bis 24 Monate bis 90 cm gegen Fahrtrichtung
Normgruppe 0+/I 0 bis 18 kg 0 bis 4 Jahre bis 100 cm gegen Fahrtrichtung (ab 9 kg Gewicht: Ausrichtung in Fahrtrichtung zulässig)
Normgruppe I 9 bis 18 kg 9 Monate bis 4 Jahre 75 bis 100 cm zumeist in oder gegen Fahrtrichtung möglich
Normgruppe II 15 bis 25 kg 3,5 bis 7 Jahre bis 125 cm zumeist in Fahrtrichtung
Normgruppe II/III 15 bis 36 kg 3,5 bis 12 Jahre bis 150 cm in Fahrtrichtung
Normgruppe III 22 bis 36 kg 6 bis 12 Jahre bis 150 cm in Fahrtrichtung

(* Kindersitze der Normgruppen 0 und 0+ werden auch als Babyschalen bezeichnet. Generell empfiehlt sich ein Kauf von Sitzen, die in mehrere Normgruppen fallen (0+/I, II/III, I/II/III). Bei diesen Produkten lassen sich Höhe, Breite und Gurt­verlauf variabler einstellen.)

Sollten Kinder vorwärts oder rückwärts im Kindersitz fahren?

Derzeit müssen in Deutschland alle Babys bis zu einem Gewicht von 9 kg (also circa bis zum 10. Lebensmonat) laut Gesetz in einer rückwärts gerichteten Babyschale transportiert werden. Experten jedoch raten dazu, Kinder wesentlich länger (am besten bis zu einem Alter von drei Jahren) entgegen der Fahrtrichtung im Auto unterzubringen. So wird beispielsweise bei einem Frontalaufprall der schwere Kopf von Kleinkindern wesentlich besser geschützt. Denn erst ab dem dritten Lebensjahr ist die Nackenmuskulatur eines Kindes stark genug, um auch bei einer Vollbremsung den Kopf aus eigener Kraft aufrecht zu halten.

Seit Anfang 2013 gilt eine neue EU-Regelung, nach welcher Kinder bis zum Alter von 15 Monaten rückwärts zu transportieren sind. Genormt werden die neuen Reboard-Sitze (auch „i-Size“-Kindersitze) durch das Prüfzeichen ECE R129. Gleichzeitig wird damit das Isofix-System für alle Kindersitze verpflichtend. Die Neuregelung wird hierzulande jedoch erst nach einer mehrjährigen Übergangsfrist gesetzlich verpflichtend (voraussichtlich 2018).

Beim Kauf auf das ECE-Prüfsiegel achten

Neben den gesetzlichen Vorschriften, die für Kindersitze bezüglich der Normgruppen und der Ausrichtung gelten, ist beim Kauf eines Produktes unbedingt auf das ECE-Prüfsiegel zu achten. So müssen alle Kindersitze ein amtliches Prüfverfahren durchlaufen, bevor sie auf den Markt kommen. Gekennzeichnet wird die Tauglichkeit eines Kindersitzes durch das Siegel ECE R44.

Achtung

Aktuell zulässige Kindersitze müssen das Prüfsiegel ECE R44/03 oder ECE R44/04 aufweisen. Bezüglich der Sicherheitsstandards sind die beiden Prüfzeichen gleichwertig. Die ECE-Prüfversionen R44/00, R44/01 und R44/02 sind veraltet und dürfen laut StVO seit April 2008 nicht mehr verwendet werden.

Den Kindersitz befestigen und das Kind vorschriftsmäßig anschnallen

Damit insbesondere Kleinkinder sicher angeschnallt sind, besitzen alle Kindersitze der Normgruppen 0, 0+ und I ein eigenes Gurtsystem. Hierbei lassen sich zwei Varianten unterscheiden:

  • 3-Punkt-Gurtsystem (Hosenträgergurt mit drei Befestigungsstellen)
  • 5-Punkt-Gurtsystem (baut die entstehende Energie bei einem Aufprall über fünf Punkte ab)

Der 5-Punkt-Gurt ist dabei die bessere Variante. Er hält das Kind zum einen stabiler im Sitz und entlastet zum anderen den Körper des Kindes bei einem Unfall effektiver. Ab der Normgruppe II dient der normale 3-Punkt-Fahrzeuggurt zum Anschnallen. Dieser wird über spezielle Führungen am Kindersitz der Körpergröße des Kindes angepasst.

Genaue Vorschriften zur Befestigung des Kindersitzes im Fahrzeug und zum vorschriftsmäßigen Positionieren und Anschnallen des Kindes finden Sie in der Bedienungsanleitung des Sitzes und in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs. Alle Hinweise sind hierbei unbedingt genau zu beachten, da sich ein fehlerhaft montierter Sitz bei einem Unfall im schlimmsten Fall aus seiner Halterung lösen kann.

Fazit

Damit ein Kindersitz das Kind zuverlässig schützt, müssen Gewicht, Alter und Körpergröße des Kindes dem Sitz exakt angepasst sein. Daher ist beim Kauf eines Kindersitzes die richtige Normgruppe zu wählen. Zudem sollte auf das ECE-Prüfsiegel geachtet werden. Zusätzliche Informationen über die Qualität unterschiedlicher Produkte bieten auch unabhängige Testberichte von ADAC und Stiftung Warentest. Wer günstige Angebote für die Testsieger finden möchte, kann über einen Online-Preisvergleich zahlreiche aktuelle Kindersitz-Modelle miteinander vergleichen und preiswert bestellen.

Autor: Henrik Lode

(© Foto: iStockphoto.com / Kali Nine LLC)

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