Aktueller Bußgeldkatalog: Verwarn- und Bußgelder im Überblick
Seit April gilt der neue Bußgeldkatalog. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Promilleverstöße, Telefonate am Steuer und fehlende Sicherheitsabstände kosten Autofahrer jetzt mehr denn je.
Am 01.04.2013 trat die inzwischen 9. Auflage des „Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten“ in Kraft. Dieser vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) veröffentlichte Bußgeldkatalog listet alle für den Straßenverkehr denkbaren Vergehen auf und weist ihnen genormte Regelsätze für Bußgelder, Verwarngelder und Fahrverbote zu. Die einzelnen Punkte gelten dabei bundesweit und verbindlich.
Nutzen Sie jetzt unseren Bußgeldrechner und ermitteln Sie exakt, ob Punkte, Ordnungsgelder oder ein Fahrverbot auf Sie zukommen:
Behinderungen, Gefährdungen und Unfälle erhöhen die Strafen
Grundsätzlich wird im Bußgeldkatalog stets unterschieden, ob ein Tatbestand Folgen hat oder nicht. Nahezu alle im Gesetzesblatt aufgeführten Tatbestände werden dementsprechend (je nach ihrem „Resultat“) mit verschiedenen Strafbeträgen geahndet. Zumeist gilt: Ist ein Verkehrsdelikt Ursache einer Behinderung, einer Gefährdung oder eines Unfalls, erhöhen sich die Beträge noch einmal – zum Teil um bis zu 50 oder 100 Prozent.
So kostet beispielsweise das Fahren im Winter ohne Winterbereifung zwar 40 Euro, resultiert jedoch ein Unfall daraus, sind schon 120 Euro fällig. Gleiches gilt für zu weit abgefahrene Profile, wodurch ein entsprechender Reifen seine Tauglichkeit für kalte Temperaturen und winterliche Straßenverhältnisse verliert. Daher sollten Sie regelmäßig die Profiltiefe Ihrer Pneus messen und rechtzeitig auf neue Winterbereifung wechseln (Experten empfehlen: bei spätestens 4 Millimetern Restprofiltiefe). Winterreifenmodelle aller Arten und Preisklassen können Sie hier miteinander vergleichen und online bestellen.
Verkehrsdelikte und ihr Strafmaß
Über 500 Seiten umfasst der aktuelle Bußgeldkatalog. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer und der fehlende Sicherheitsgurt sind hierbei die häufigeren Vergehen – und gelten daher laut Verkehrsexperten des TÜV auch als Hauptrisikofaktoren für Verkehrsunfälle. Daneben sind jedoch auch zahlreiche weitere Tatbestände wie falsche Straßenbenutzungen, verkehrswidriges Abbiegen, gefährliche Überholmanöver, Falschparken und vieles mehr geregelt. Eine Auswahl „beliebter“ Verkehrsvergehen und die entsprechenden Bußgelder finden Sie in der folgenden Tabelle.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte im VZR | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts: | |||
um 1-10 km/h | 15 Euro | - | - |
um 11-15 km/h | 25 Euro | - | - |
um 16-20 km/h | 35 Euro | - | - |
um 21-25 km/h | 80 Euro | 1 Punkt | - |
um 26-30 km/h | 100 Euro | 3 Punkte | - |
um 31-40 km/h | 160 Euro | 3 Punkte | 1 Monat |
um 41-50 km/h | 200 Euro | 4 Punkte | 1 Monat |
um 51-60 km/h | 280 Euro | 4 Punkte | 2 Monate |
um 61-70 km/h | 480 Euro | 4 Punkte | 3 Monate |
über 70 km/h | 680 Euro | 4 Punkte | 3 Monate |
Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften: | |||
um 1-10 km/h | 10 Euro | - | - |
um 11-15 km/h | 20 Euro | - | - |
um 16-20 km/h | 30 Euro | - | - |
um 21-25 km/h | 70 Euro | 1 Punkt | - |
um 26-30 km/h | 80 Euro | 3 Punkte | - |
um 31-40 km/h | 120 Euro | 3 Punkte | - |
um 41-50 km/h | 160 Euro | 3 Punkte | 1 Monat |
um 51-60 km/h | 240 Euro | 4 Punkte | 1 Monat |
um 61-70 km/h | 440 Euro | 4 Punkte | 2 Monate |
über 70 km/h | 600 Euro | 4 Punkte | 3 Monate |
Verschiedenes: | |||
Nutzung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen | 40 Euro | 1 Punkt | - |
Fahren ohne Anlegen des Sicherheitsgurtes | 30 Euro | - | - |
Abbiegen (oder vom Straßenrand anfahren) ohne zu blinken | 10 Euro | - | - |
Fehlender Sicherheitsabstand (je nach Schwere) | 75-400 Euro | 1-4 Punkte | 0-3 Monate |
Überfahren einer Ampel bei Rot | 90 Euro | 3 Punkte | - |
Rechtswidriges Überholen bei unklarer Verkehrslage | 100 Euro | 3 Punkte | - |
Zu langsames Überholen | 80 Euro | 1 Punkt | - |
Behinderung des Verkehrsflusses durch grundloses Langsam-Fahren | 20 Euro | - | - |
Abkommen von der Fahrbahn (mit Sachschaden) | 35 Euro | - | - |
Missachten der Vorfahrt | 100 Euro | 3 Punkte | - |
Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens | 75 Euro | 2 Punkte | - |
Einfahren in eine Kreuzung trotz stockenden Verkehrs | 20 Euro | - | - |
unzulässige Ladungssicherung | 35 Euro | - | - |
Linksfahren (bei freier rechter Fahrspur) | 25 Euro | - | - |
Quelle: KBA (Stand: Juni 2013)
Einen Bußgeldrechner nutzen
Ist ein Autofahrer geblitzt oder von der Polizei bei einem anderen Verkehrsdelikt ertappt worden, stellt sich stets die Frage nach der Höhe des zu erwartenden Bußgeldes. Die Ordnungshüter selbst geben diesbezüglich nur in den seltensten Fällen eine zufriedenstellende Auskunft. Denn wer am Ende über die Höhe des Strafmaßes entscheidet, ist die Bußgeldstelle. Und diese wiederum bezieht all ihre Informationen zu Bußgeldern im Straßenverkehr aus dem Bußgeldkatalog. Die Aufgabe der Polizisten besteht lediglich darin, die Art des Verkehrsdeliktes sowie Zeit und Ort aufzunehmen. Darüber hinaus fungieren sie im Streitfall als Zeugen.
Sofern ein Beamter trotzdem Aussagen zur Höhe des Bußgeldes macht, sind diese Angaben weder verbindlich noch rechtskräftig. Daher geben die meisten Polizisten schon prinzipiell keine diesbezüglichen Auskünfte.
Doch auch die Inhalte des aktuellen Bußgeldkatalogs erweisen sich bei der Recherche nach einer zu erwartenden Strafe aufgrund ihrer großen Anzahl zumeist als undurchschaubar. Hier hilft jedoch ein Bußgeldrechner. Mit einem solchen Rechner lassen sich alle relevanten Strafbereiche (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abbiegefehler, Abstandsvergehen, Alkoholmissbrauch, Parkfehler und vieles mehr) und die jeweiligen Umstände und Kriterien einbeziehen. Diese können unter anderem sein:
- Wurde ich inner- oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt?
- Geschah das fehlerhafte Abbiegen ohne Rücksicht auf Fußgänger?
- Ging meine Überschreitung der Promillegrenze mit einer Verkehrsgefährdung einher?
- Dauerte mein Parkverstoß länger als 60 Minuten?
Der Bußgeldrechner ermittelt dann anhand der eingegebenen Informationen exakt das zu erwartende Strafmaß – und Sie sparen sich die aufwendige Suche im Bußgeldkatalog.
Unser Tipp
Alle weiteren im aktuellen Bußgeldkatalog gelisteten Tatbestände und Regelsätze finden Sie auf den Seiten des KBA.
Autor: Henrik Lode
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