Infos zur Promillegrenze: Höchstwerte, Vorschriften und Bußgelder auf einen Blick
Als Promillegrenze wird der maximale Wert der Blutalkoholkonzentration bezeichnet, welcher laut Gesetzgeber bei Verkehrsteilnehmern toleriert wird. Werden zulässige Grenzwerte überschritten, kann sich dies bezüglich des Versicherungsschutzes, des Strafmaßes bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten und des Haftungsrechts nachteilig auswirken. Welche aktuellen Promille-Grenzwerte es gibt und wie hoch die Bußgelder für Alkoholsünder ausfallen, erfahren Sie hier auf Reifen-online.ch.
Die Promillegrenze beträgt in Deutschland und Österreich (ebenso wie in den meisten europäischen Ländern) 0,5 ‰ (Promille). Dies bedeutet: Befinden sich mehr als 0,5 Milligramm Alkohol je Gramm Blut im Körper eines Autofahrers, begeht dieser eine Ordnungswidrigkeit.
Jedoch können auch schon bei geringeren Blutalkoholkonzentrationen Bußgelder verhängt und Punkte vergeben werden: Wer augenscheinlich nicht mehr fahrtüchtig ist oder einen Unfall verursacht, wird schon ab 0,3 Promille belangt. Wie hoch die Strafen hier ausfallen, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Je nach Schwere des verschuldeten Unfalls können jedoch Führerscheinentzug, Geldbußen und sogar Freiheitsentzug resultieren.
Ist ein Fahrer unter 21 oder noch in der Probezeit, beträgt die Promillegrenze 0,0 (Österreich: 0,1 Promille). Wer trotzdem mit Alkohol im Blut erwischt wird (auch bei minimalen Mengen), zahlt in Deutschland mindestens 250 Euro Strafe und bekommt zwei Punkte im Verkehrszentralregister (VZR). Zudem kann sich die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern und ein Aufbauseminar verordnet werden.
Strafen für Alkoholsünder auf deutschen Straßen
0,5 bis 1,09 Promille
Wird bei einem Fahrzeugführer eine Blutalkoholkonzentration festgestellt, die zwischen 0,49 und 1,09 Promille liegt, spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit. Das Strafmaß für eine solche Ordnungswidrigkeit liegt bei 500 Euro Bußgeld, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Ist der Ertappte ein Wiederholungstäter, muss sogar mit drei Monaten Fahrverbot und 1.000 Euro (ab dem zweiten Verstoß) beziehungsweise 1.500 Euro (ab dem dritten Verstoß) gerechnet werden. Für Wiederholungstäter besteht ebenfalls die Gefahr, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren zu müssen.
1,1 bis 1,99 Promille
Liegt eine Blutalkoholkonzentration von über 1,09 Promille vor, besteht laut Gesetz absolute Fahruntüchtigkeit. Wird ein Fahrzeugführer mit solchen Werten erwischt, drohen in der Regel 1.500 Euro Bußgeld, ein Führerscheinentzug von 6 Monaten sowie 7 Punkte im VZR.
2,0 Promille und mehr
Ab 2,0 Promille kann eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert werden. Bei Werten jenseits der 3-Promille-Grenze sogar Schuldunfähigkeit. Um den „Idiotentest“ (MPU) ebenso wie um die Geldstrafe und den Führerscheinentzug kommen Alkoholsünder dieser Kategorie trotzdem nicht herum. Wird im Zuge der MPU eine Alkoholabhängigkeit („Notwendigkeit zum Alkoholverzicht“) diagnostiziert, kann der Führerschein nur beim Nachweis einer 12-monatigen Alkoholabstinenz wiedererlangt werden.
Achtung
Für alle genannten Bereiche gilt: Geht mit dem Überschreiten der Promillegrenze eine Fahrunsicherheit („Trunkenheit im Straßenverkehr“), eine Verkehrsgefährdung oder das Verursachen eines Unfalls einher, kann sich das Strafmaß auf bis zu 7 Punkte, 5 Jahre Fahrverbot, Freiheitsentzug sowie wesentlich teurere Geldbußen erhöhen.
Promillegrenzen und Bußgelder in der Übersicht
Die nachfolgende Tabelle listet alle Strafmaße für Deutschland, die aus einer Überschreitung der Promillegrenze resultieren können, noch einmal übersichtlich auf.
Blutalkoholkonzentration | Tatbestand | Bußgeld | Punkte im Flensburger VZR | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|
0,5 bis 1,09 Promille | relative Fahruntüchtigkeit | 500 Euro | 4 | 1 Monat |
1,1 bis 1,99 Promille | absolute Fahruntüchtigkeit | 1.500 Euro | 7 | 6 Monate |
ab 2,0 Promille | Trunkenheit im Straßenverkehr | 30 bis 60 Tagessätze | 7 | bis zu 18 Monaten |
Fazit
Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt, handelt stets unverantwortlich, da er nicht nur für sich sondern auch für alle restlichen Verkehrsteilnehmer eine Verantwortung trägt. Inwieweit die Promillegrenze hierbei eine stichhaltige Kennzahl zur Fahrtüchtigkeit darstellt, ist (im Zuge von Alter, Körpergewicht, Geschlecht etc.) nur sehr schwer zu beurteilen. Länder wie Tschechien oder Ungarn tragen dieser Unsicherheit daher mit einer Null-Toleranz-Grenze Rechnung: Dort beträgt die maximal tolerierte Blutalkoholkonzentration 0,0 Promille.
Autor: Henrik Lode
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