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Ist Mischbereifung erlaubt? Gesetze und Empfehlungen

Das Thema „Mischbereifung“ sorgt immer wieder für Unsicherheiten, nicht zuletzt, da der Begriff sehr unterschiedlich gebraucht wird. Doch wie lauten die verbindlichen Vorschriften der StVZO? Und welche abweichenden Empfehlungen für Reifenkombinationen geben Automobil- und Sicherheitsexperten?

Die Kombination verschiedener Reifenprofile kann die Fahrstabilität negativ beeinflussen.
Mischbereifung liegt vor, wenn Diagonal- und Radialreifen gleichzeitig verwendet werden.

Als Mischbereifung wird laut Gesetz die Kombination von Reifen verschiedener Bauart bezeichnet. Das heißt, eine gemischte Bereifung liegt dann vor, wenn Diagonal- und Radialreifen gleichzeitig an einem Fahrzeug Verwendung finden. Dies ist laut geltender Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO § 36 Abschnitt 2a) verboten. Da jedoch Diagonalreifen im Pkw-Bereich praktisch keine Verwendung mehr finden, hat das Gesetz im Alltag nahezu keine Bedeutung.

Mischbereifung kann die Fahreigenschaften verschlechtern

Viel häufiger dagegen stellt sich in der Praxis die Frage, ob Sommer- und Winterreifen, verschiedene Reifenprofile oder unterschiedliche Reifengrößen miteinander kombiniert werden dürfen.

Abweichende Profilgestaltung

Die Kombination verschiedener Reifenprofile (Profiltiefe, Hersteller, Modell, Profilaufbau, Materialzusammensetzung) ist gemäß der StVZO erlaubt. Fachorganisationen wie der TÜV, der ADAC oder der Bundesverband Reifenhandel und Vulkanisier-Handwerk (BRV) jedoch raten von der Kombination unterschiedlicher Reifenmodelle ab. So können aus Mischbereifungen solcher Art verschiedene Nachteile entstehen:

Daher empfehlen Experten, für einen Reifenwechsel (beispielsweise nach einem Reifenschaden) das gleiche Reifenmodell nachzubestellen. Insbesondere auf ein- und derselben Achse sollten identische Fabrikate verwendet werden. Um günstige Angebote für ein bestimmtes Reifenmodell zu finden, ist ein kostenloser Online-Produkt- und Preisvergleich eine effektive und sichere Lösung.

Achtung

Bei allradbetriebenen Fahrzeugen kann eine unterschiedliche Reifenprofiltiefe an Vorder- und Hinterachse Schäden am Mitteldifferential hervorrufen.

Reifengrößen

Unterschiedliche Reifengrößen (vorn und hinten) dürfen nur dann zum Einsatz kommen, wenn die entsprechende Kombination laut Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ziffer 15) für das jeweilige Fahrzeug zulässig ist. Allerdings sind bisweilen nicht alle zugelassenen Reifendimensionen im Kfz-Schein vermerkt. Umfassendere Auskünfte hierzu können dann beim Fahrzeughersteller über das sogenannte CoC-Papier (Certificate of Conformity) eingeholt werden.

Sommer- und Winterreifen

Winter- und Sommerreifen verleihen einem Auto aufgrund ihrer unterschiedlichen Materialzusammensetzungen auch unterschiedliche Fahreigenschaften. Werden sie als Mischbereifung montiert, kann sich dies sehr negativ auf die Seitenführung, die Bremswege und die Kurvenstabilität auswirken. Trotzdem ist die Kombination von Sommer- und Winterpneus gesetzlich zulässig. Die einzige Ausnahme bilden winterliche Straßenverhältnisse, die eine Verwendung von Winterreifen verbindlich vorschreiben.

Fazit

Die Verwendung von Mischbereifung ist in drei Fällen gesetzwidrig:

  1. Kombination von Radial- und Diagonalbereifung
  2. Verwendung von Reifengrößen, die für ein Fahrzeug nicht zugelassen sind
  3. Nutzung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen

Obwohl alle weiteren Kombinationsmöglichkeiten (verschiedene Hersteller, Reifenmodelle, Profiltiefen usw.) nicht verboten sind, raten Experten führender Fachverbände aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Fahreigenschaften trotzdem von jeglichen Arten der Mischbereifung ab.

Autor: Henrik Lode

© Foto: iStockphoto.com / BartekSzewczyk

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